VERKEHRSPLAN

Firmenstraßenanbindungsplan

Unter Betriebsverkehr versteht man alles, was mit der Bewegung von Personen, Transportmitteln, Rohstoffen und Produkten innerhalb von Betriebsräumen zusammenhängt, seien es geschlossene Abteilungen oder Außenbereiche.

Häufig besteht die Tendenz, die Sicherheit innerbetrieblicher Straßen nur unter dem Gesichtspunkt des Transports bzw. der Flucht im Notfall zu betrachten. Der allgemeine Verkehr wird stattdessen oft als ergänzendes Problem empfunden, das aufgrund seines prekären und dynamisch veränderlichen Charakters schwer zu bewältigen ist und auf verschiedenen kontingenten Faktoren beruht, wie etwa möglichen Störungen durch externe Unternehmen (Lieferanten und Wartungsarbeiter), der Vielfalt und Vielzahl von Routen und Parkplätzen für interne und externe Verkehrsmittel, Fußgänger usw.


Anzustreben ist vielmehr eine Organisation, die bei Investitionen in Unternehmen auch die Verkehrsproblematik als mögliche Ursache schwerer Unfälle berücksichtigt.

Es ist daher notwendig, das Problem der Lebensfähigkeit einer Siedlung auf organische Weise anzugehen, indem man sie verwaltet in

weniger unorganisierter Weg mit bestimmten Bestimmungen und Regeln, die vom Unternehmen definiert werden:

- Produktflüsse entsprechend der Unternehmensstruktur möglichst vereinfachen und reduzieren und interne Transportvorgänge so weit wie möglich einschränken, auch durch den Einsatz automatischer Produkttransportsysteme, wie zum Beispiel Förderbänder.

- Umkleideräume, Toiletten, Waschbecken, Duschen und Ruhebereiche möglichst in einem Block zusammenfassen:

Eine rationelle Verteilung der Sanitär- und Hilfsdienste ermöglicht die Schaffung vollständiger, leicht zu nutzender Strukturen

verwaltet werden, wodurch der Bedarf an Fußgängerverkehr außerhalb der Gebäude begrenzt wird.

- Wenn es zwei Straßenzugänge gibt, empfiehlt es sich, auf den Außenplätzen Einbahnstraßenverkehr zu wählen und einen Zugang für den Eingang und den anderen für den Ausgang zu reservieren. Dadurch wird das Risiko, von LKWs und Gabelstaplern angefahren zu werden, automatisch halbiert.

Die oben genannten Informationen müssen allen Mitarbeitern, Lieferanten und Besuchern im Hinblick auf die im Unternehmen geltenden Verkehrsregeln so weit wie möglich zugänglich gemacht werden.


Das Unternehmensstraßenplanprojekt

Der Verkehrsplan des Unternehmens muss schriftlich ausgearbeitet und festgelegt werden. Er muss die in den Abteilungen und Außenbereichen des Unternehmens geltenden Verkehrsregeln definieren und die organisatorischen und verfahrenstechnischen Maßnahmen festlegen, die ausreichen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Risiken zu gewährleisten, die mit der Verwendung von Gabelstaplern und allen anderen internen und externen Transportmitteln (Hubwagen, Autos, LKWs usw.) sowie der Arbeiter/Fußgänger verbunden sind.

Der Plan muss insbesondere Folgendes enthalten:

- Der Zustand der Fahrbahn und ihre Instandhaltung müssen so beschaffen sein, dass keine Löcher oder Vertiefungen entstehen, die eine Gefahr für die Stabilität des Fahrzeugs und der Ladung darstellen; darüber hinaus muss er ständig frei von Verarbeitungsabfällen gehalten werden, um die Sicherheit des Personen- und Fahrzeugdurchgangs zu gewährleisten;

- eine klare Beschilderung einzuführen, die eine klare Interpretation des Firmenverkehrs, der Anordnung der Plätze und Räume sowie der allgemeinen Organisation der internen Zirkulation ermöglicht; sorgen Sie für die Trennung der Fahrspuren und markieren Sie mit Streifen und Piktogrammen die Orte, an denen Waren gelagert werden und an denen Einkaufswagen und Fußgänger vorbeifahren;

- horizontale Beschilderungen mit rutschfesten und gut sichtbaren Materialien erstellen;

- auf Fußgängerüberwege, STOP-Schilder, besondere Gefahren (Überquerungsverbote), feste Hindernisse usw. aufmerksam zu machen.

Bitte beachten Sie, dass Verkehrsschilder, insbesondere horizontale, einem Verschleiß unterliegen und regelmäßig gewartet werden müssen, um ihre Funktionsfähigkeit auf lange Sicht zu gewährleisten. Es empfiehlt sich, die Häufigkeit der Inspektionen und Instandsetzungen in einem speziellen Programm festzulegen, das integraler Bestandteil des Straßenplans ist.

Es ist wichtig, die Arbeitnehmer über die Inhalte des unternehmensinternen Umlaufplans zu informieren und die tatsächliche Einhaltung der Sicherheitsverfahren zu überwachen. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, mit einem spezifischen formalisierten Verfahren eine Person zu benennen, die für die regelmäßigen, periodischen Kontrollen verantwortlich ist (z. B. ein Lagerleiter).


Bei Nichteinhaltung der innerhalb des Unternehmens geltenden Verkehrsregeln sind Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel mündliche und schriftliche Verwarnungen, vorübergehende oder dauerhafte Sperrungen der Zufahrt zum Unternehmen für Fremdfirmen. Solche Maßnahmen müssen in folgenden Fällen ergriffen werden:


- überhöhte Geschwindigkeit von Straßenbahnen und Fahrzeugen;

- Fahren von Trolleys ohne die erforderliche Sicht;

- Nichtbeachtung von Schildern und Prioritäten;

- „wildes“ Parken von Fahrzeugen, insbesondere in der Nähe von Notausgängen;

- „chaotische“ Lagerung von Materialien außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche, insbesondere wenn dadurch der Verkehr behindert wird und eine Gefahr für die Arbeitnehmer entsteht, wenn hoch gelagerte Materialien auf Arbeitsplätze und Durchgänge herabfallen;

- Durchgang von Fußgängern und Fahrzeugen außerhalb der dafür vorgesehenen und vorgeschriebenen Bereiche;

- Führen von Transportmitteln und Arbeiten ohne Erlaubnisse, Zulassungen und besondere Ausbildung;

- Beförderung von Personen in nicht autorisierten Fahrzeugen.

Für den gemischten Verkehr von Fahrzeugen und Fußgängern


Die Mindestbreite (X) von Verkehrswegen mit Auto- und Fußgängerverkehr ergibt sich aus der Summe der Breite der größten Fahrzeuge bzw. deren Ladung (xl), der Mindestbreite von Fußgängerwegen (0,8 Meter) und einer Mindestmanövriertoleranz (x2) von 0,4 Metern.

Einbahnverkehr mit eingeschränktem Fußgängerverkehr.


Für den Fußgängerverkehr


Hauptverkehrswege für den Fußgängerverkehr innerhalb von Gebäuden müssen eine Mindestbreite von 1,2 Metern aufweisen.

Aufgrund der Bestimmungen des Bau- und Brandschutzrechts ist es möglich, Routen von

größere Verbreitung.

Die lichte Höhe von Fußgängerverkehrswegen darf 2,1 Meter nicht unterschreiten (in Ausnahmefällen sind 1,9 Meter ausreichend).


Verkehrsbeleuchtung


Alle innerbetrieblichen Verkehrswege müssen über eine ausreichende und dem Verwendungszweck entsprechende natürliche oder künstliche Beleuchtung verfügen.

Die erforderlichen Beleuchtungsstärkewerte variieren je nach Standort.

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