Brandgefahr

Erstellung des Dokuments zur Brandrisikobewertung UNI ISO 16732-1 und EN ISO 19353 (Maschinen)


Die Risikobewertung ermöglicht es dem Arbeitgeber, auf der Grundlage der Angaben der UNI ISO 16732-1 und EN ISO 19353 (Maschinen) die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer und anderer Personen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen gehören:
  • Risikoprävention
  • Informationen für Arbeiter und andere anwesende Personen
  • Mitarbeiterschulung
  • technisch-organisatorische Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen
Das Dokument muss vom Arbeitgeber regelmäßig überprüft werden und wird nach folgenden Maßnahmen überarbeitet:
  1. Strukturanpassungen
  2. Anlagenanpassungen
  3. neue Kreationen
  4. Aktivierung von Baustellen innerhalb von Gebäuden
  5. organisatorische und funktionale Änderungen.
Das grundlegende Kriterium der Risikobewertung basiert auf der Ermittlung der mit den verschiedenen Arbeitsplätzen verbundenen Gefahren, auf der Analyse der Risikofaktoren und der Abschätzung der möglichen Folgen.

Bei der Brandrisikobewertung wird Folgendes berücksichtigt:
a) die Art der Tätigkeit;
b) die gelagerten und gehandhabten Materialien;
c) die in der Arbeitsstätte vorhandene Ausstattung einschließlich der Einrichtung;
d) die baulichen Merkmale der Arbeitsstätte einschließlich der Verkleidungsmaterialien;
e) Größe und Gestaltung des Arbeitsplatzes;
f) die Zahl der anwesenden Personen (Mitarbeiter oder andere Personen) und ihre Bereitschaft, im Notfall den Betrieb zu verlassen.

Die Evaluierung gliedert sich daher in folgende Phasen.
Identifizierung etwaiger Brandgefahren wie leicht brennbare und entzündliche Stoffe, Zündquellen, Situationen, die eine leichte Ausbreitung des Feuers begünstigen können; Im Einzelnen lassen sich folgende Faktorentypen identifizieren:
  1. brennbare oder entzündliche Materialien oder Stoffe: große Mengen an Papiermaterialien, Kunststoffen und Erdölprodukten, entzündbare Flüssigkeiten und Dämpfe, entzündbare Gase, explosive Stoffe, entzündbare Chemikalien in Kombination mit anderen möglicherweise vorhandenen Stoffen usw.;
  2. Zündquellen: offene Flammen, Funken, Lichtbögen, heiße Oberflächen, elektrostatische Aufladungen, elektromagnetische Felder, veraltete oder nicht konforme Maschinen, Systeme und Geräte usw.
  3. Querschnittsfaktoren: stark erdbebengefährdetes Gebiet, Nähe zu anderen Aktivitäten mit hohem Brandrisiko, falsche Arbeitsmethoden, mangelnde Wartung von Maschinen und Systemen usw.
  4. Identifizierung der Arbeitnehmer und anderer Personen, die sich am Arbeitsplatz aufhalten und Brandrisiken ausgesetzt sind, wobei insbesondere auf die maximal vorhersehbare Menschenansammlung, die mögliche gelegentliche Anwesenheit von Publikum, externe Personen, die mit den Arbeitsplätzen und Notfallverfahren nicht vertraut sind, aber zum Zeitpunkt des jeweiligen Ereignisses anwesend sind, Behinderte, Arbeitnehmer, deren Tätigkeit in Bereichen mit besonderem Brandrisiko ausgeübt wird oder Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit in Räumen oder Bereichen ausüben, die vom Rest des Arbeitsplatzes isoliert sind, zu achten ist;
  5. Beseitigung oder Verringerung der Brandgefahr;
  6. Beurteilung des Restbrandrisikos;
  7. Überprüfung der Angemessenheit der vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen bzw. Ermittlung etwaiger weiterer Vorkehrungen und Maßnahmen, die zur Beseitigung bzw. Verringerung verbleibender Brandrisiken erforderlich sind.
  8. Zum Beispiel:
  • ein wirksames System von Fluchtwegen und Notausgängen organisieren und dabei die Angaben in Anhang IV der Gesetzesverordnung 81/08 und den nachfolgenden Änderungen11 sowie in der Norm UNI ISO 16732-1 / EN ISO 19353 (Maschinen) beachten;
  • geeignete Maßnahmen treffen, um eine rasche Meldung von Bränden an alle am Arbeitsplatz anwesenden Personen zu gewährleisten;
  • Feuerlöscheinrichtungen sowie automatische und/oder manuelle Löschsysteme installieren;
  • dafür zu sorgen, dass sämtliche Fahrzeuge, Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr dauerhaft in einwandfreiem Betriebszustand bleiben;
  • dafür sorgen, dass alle Fluchtwege und Notausgänge regelmäßig kontrolliert werden, damit sie im Bedarfsfall stets und einwandfrei nutzbar sind;
  • sicherstellen, dass alle Brandmelde- und Alarmgeräte ständig überwacht werden und regelmäßigen Funktionstests unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie dauerhaft ausreichend wirksam sind;
  • dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer eine umfassende Ausbildung und Informationen über die mit ihrer Tätigkeit und den ausgeführten spezifischen Aufgaben verbundenen Brandrisiken, über die am Arbeitsplatz getroffenen Präventionsmaßnahmen, über die Lage der Fluchtwege, über die im Brandfall zu treffenden Verfahren, über die Verfahren zum Anrufen der für die Bewältigung von Notfällen zuständigen Stellen usw. erhalten.
Die Norm UNI ISO 16732-1:2020 bietet die konzeptionelle Grundlage für die Bewertung des Brandrisikos, indem sie DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE QUANTIFIZIERUNG UND INTERPRETATION BRANDBEZOGENER RISIKEN darlegt. Diese Grundsätze zum Brandrisiko gelten für alle Brandphänomene und alle Endnutzungskonfigurationen. Dies bedeutet, dass diese Grundsätze auf alle Arten von Brandszenarien angewendet werden können.
Die Wahrscheinlichkeit ist die mathematische Darstellung der Unsicherheit, und die Risikobewertung ist die Form der Brandschutzanalyse, bei der Wahrscheinlichkeiten am häufigsten verwendet werden und die daher alle Arten von Unsicherheit am umfassendsten berücksichtigt.
Der Risikobeurteilung gehen zwei grundlegende Analysen voraus:
• Definition eines Szenarios, einschließlich der zu erreichenden Brandschutzziele und der Themen der Brandrisikobewertung sowie der damit verbundenen Fakten oder Annahmen; Und
• Identifizierung der verschiedenen zu bewertenden Gefahren. Eine „Gefahr“ ist etwas, das potenziell Schaden verursachen kann.
Zu den Themen der Brandrisikobewertung gehört die Gestaltung und Kontrolle aller Teile der bebauten Umwelt, beispielsweise von Gebäuden oder anderen Bauwerken.
Die Brandrisikobewertung eines Projekts umfasst eine Risikoanalyse, beispielsweise eine Analyse der zu erwartenden Häufigkeit und Schwere von Schäden, die sich aus Konstruktionsentscheidungen ergeben, kombiniert mit einer Bewertung der Akzeptanz dieser Risiken.
Die Brandrisikobewertung kann zur Unterstützung aller Entscheidungen im Zusammenhang mit der Brandverhütung oder dem Schutz neuer oder bestehender baulicher Umgebungen wie etwa Gebäuden verwendet werden, bei denen Wahrscheinlichkeitsaspekte wie die Entstehung von Feuer oder die Zuverlässigkeit von Brandschutzmaßnahmen von Bedeutung sind.
Mithilfe einer Brandrisikobewertung lässt sich auch die normenkonforme Sicherheit ermitteln, die Kosten-Nutzen-Bilanz eines Vorschlags zur Risikominderung beurteilen oder das akzeptable Risiko bei schweren Ereignissen ermitteln.
Die Brandrisikobewertung kann auch zur Bereitstellung allgemeiner Leitlinien oder als Hilfestellung bei der Auswahl von Szenarien und anderen Elementen einer deterministischen Analyse verwendet werden.

Gemäß UNI ISO 16732-1 und EN ISO 19353 (Maschinen) „bewertet der Arbeitgeber im Dokument zur Risikobewertung den Grad des Brandrisikos des Arbeitsplatzes und gegebenenfalls einzelner Teile des Arbeitsplatzes selbst und ordnet diesen Grad einer der folgenden Kategorien zu:

a) Hohes Risikoniveau: Arbeitsstätten oder Teile davon, in denen aufgrund des Vorhandenseins besonders leicht entzündlicher Stoffe und/oder der örtlichen und/oder betrieblichen Bedingungen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Entstehung von Bränden mit einer hohen Wahrscheinlichkeit der Flammenausbreitung besteht.
b) mittlere Gefahrenstufe: Arbeitsstätten oder Teile davon, in denen brennbare Stoffe vorhanden sind und/oder die örtlichen und/oder betrieblichen Bedingungen die Entstehung von Bränden begünstigen können, in denen im Brandfall jedoch die Wahrscheinlichkeit einer Brandausbreitung als gering anzusehen ist. Als Arbeitsplätze mit mittlerem Brandrisiko gelten beispielsweise die im Anhang I des Präsidialdekrets 151/2011 aufgeführten Tätigkeiten.
c) niedriges Gefahrenniveau: Arbeitsstätten oder Teile davon, in denen schwer entflammbare Stoffe vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse nur eine geringe Möglichkeit für die Entstehung eines Brandes bieten und in denen im Brandfall die Wahrscheinlichkeit seiner Ausbreitung als gering anzusehen ist. Im Allgemeinen Orte, die nicht als mittleres oder hohes Risiko eingestuft werden können, an denen im Allgemeinen brennbare Materialien in begrenzten Mengen oder schwer entflammbare Stoffe vorhanden sind und an denen die Betriebsbedingungen begrenzte Möglichkeiten für die Entstehung und mögliche Ausbreitung eines Feuers bieten.“
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