Industrie 5.0 Plan

Übergangsplan 5.0

Der Transitionplan 5.0 ist ergänzend zum Transitionplan 4.0 Teil einer umfassenderen Strategie zur Unterstützung des digitalen und energetischen Transformationsprozesses von Unternehmen und stellt ihnen im Zweijahreszeitraum 2024–2025 12,7 Milliarden Euro zur Verfügung.

Architektureinrichtungen

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Erleichterung in Form einer Steuergutschrift, die proportional zu den Ausgaben für Neuinvestitionen in Produktionsanlagen im Staatsgebiet ist und im Zweijahreszeitraum 2024–2025 durchgeführt wird.

Tor

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist die Vorlage einer „Ex ante“-Bescheinigung, die die durch die geplanten Investitionen erreichbare Reduzierung des Energieverbrauchs bescheinigt, sowie einer „Ex post“-Bescheinigung, die die tatsächliche Durchführung der Investitionen in Übereinstimmung mit der Ex ante-Bescheinigung belegt.

Zertifizierer

Gemäß Artikel 15 Absatz 6 des Dekrets sind folgende Stellen zur Ausstellung von Zertifizierungen befugt:

Verfahrenszusammenfassung

Um die Steuergutschrift zu reservieren, senden Unternehmen eine Präventivmitteilung zusammen mit der Ex-ante-Zertifizierung über die IT-Plattform „Transition 5.0“, die über SPID vom Kundenbereich der institutionellen GSE-Website aus zugänglich ist.

ANHANG A (Artikel 1 Absatz 9)

Waren, die für die technologische und digitale Transformation von Unternehmen nach dem Modell „Industrie 4.0“ funktional sind. Investitionsgüter, deren Betrieb durch computergestützte Systeme gesteuert oder über entsprechende Sensoren und Aktoren verwaltet wird:

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ANHANG B (Artikel 1 Absatz 10) - Software, Systeme und Systemintegration, Plattformen und Anwendungen

Immaterielle Vermögenswerte (Software, Systeme und Systemintegration, Plattformen und Anwendungen) im Zusammenhang mit Investitionen in Sachanlagen «Industrie 4.0»

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