NOTBELEUCHTUNG UNI EN 1838
1. Beleuchtung von Fluchtwegen
Mindestbeleuchtung:
Entlang der Mittellinie des Fluchtwegs: ≥ 1 lx.
Der Mittelstreifen, der mindestens die halbe Breite der Straße hat, muss eine Beleuchtungsstärke aufweisen, die mindestens 50 % des geforderten Wertes entlang der Mittellinie entspricht.
Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung:
Diversitätsverhältnis („Ud“) zwischen minimalem und maximalem Beleuchtungsstärkewert: ≤ 1:40.
Begrenzung störender Blendung:
Die maximale Lichtstärke der Beleuchtungskörper muss den unten angegebenen Werten entsprechen, die je nach Installationshöhe variieren:
< 2,5 m: 500 cd.
2,5 – 3 m: 900 cd.
3 – 3,5 m: 1600 cd.
3,5 – 4 m: 2500 cd.
4 – 4,5 m: 3500 cd.
≥ 4,5 m: 5000 cd.
Farbwiedergabeindex (Ra):
Minimaler Farbwiedergabeindexwert: ≥ 40.
Aktivierungszeit:
Dies sollte, je nach Anwendung, sofort oder innerhalb von 0,5 Sekunden erfolgen.
Notbeleuchtung für Fluchtwege:
50 % der benötigten Beleuchtungsstärke innerhalb von 5 Sekunden.
100 % der benötigten Beleuchtungsstärke innerhalb von 60 Sekunden.
Mindestlaufzeit:
Die Sicherheitsbeleuchtung muss eine Autonomie von mindestens 1 Stunde gewährleisten.
2. Antipanikbeleuchtung großer Flächen
Mindestbeleuchtung:
Entlang des Bodens: ≥ 0,5 lx (ausgenommen ein 0,5 m breites Band entlang des Umfangs).
Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung:
Diversitätsverhältnis („Ud“): ≤ 1:40.
Lähmende Blendung:
Dieselben Grenzwerte wie in Tabelle 1 (basierend auf der Installationshöhe).
Farbwiedergabeindex (Ra):
Mindestwert: ≥ 40.
Aktivierungszeit:
50 % der benötigten Beleuchtungsstärke innerhalb von 5 Sekunden.
100 % der benötigten Beleuchtungsstärke innerhalb von 60 Sekunden.
Mindestlaufzeit:
Die Panikbeleuchtung muss mindestens 1 Stunde lang funktionieren.
3. Beleuchtung von Hochrisikobereichen
Mindestbeleuchtung:
Auf der Bezugsebene: mindestens 10 % der für die Tätigkeit zu erwartenden Beleuchtungsstärke, jedoch nicht weniger als 15 lx.
Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung:
Gleichmäßigkeit („Uo“): ≥ 0,1.
Begrenzung störender Blendung:
Es gelten die gleichen Grenzwerte wie in Tabelle 1.
Farbwiedergabeindex (Ra):
Mindestwert: ≥ 40.
Aktivierungszeit:
Dies sollte, je nach Anwendung, sofort oder innerhalb von 0,5 Sekunden erfolgen.
Mindestlaufzeit:
Sie muss die gesamte Zeit abdecken, in der eine Gefährdung für Personen besteht.
4. Rückfahrbeleuchtung
Bei Einsatz mit Sicherheitsfunktionen muss es die Anforderungen der Norm erfüllen.
Bei einer Reduzierung des Beleuchtungsniveaus im Vergleich zur Normalbeleuchtung ist lediglich die Beendigung oder Unterbrechung von Tätigkeiten zulässig.
5. Sicherheitszeichen
Mindestleuchtdichte:
Für Sicherheitsfarbe: ≥ 2 cd/m².
Gleichmäßigkeit der Leuchtdichte:
Verhältnis der maximalen zur minimalen Leuchtdichte der Sicherheitsfarbe: ≤ 10:1.
Leuchtdichteverhältnis von Kontrastfarbe zu Sicherheitsfarbe: zwischen 5:1 und 15:1.
Aktivierungszeit:
50 % der benötigten Leuchtdichte innerhalb von 5 Sekunden.
100 % der benötigten Leuchtdichte innerhalb von 60 Sekunden.
Mindestlaufzeit:
Sie muss für mindestens 1 Stunde gewährleistet sein.
Betrachtungsabstand:
Bestimmt durch die Formel l = z * h
Wo:
l= Beobachtungsentfernung
h=Signalhöhe
z= Distanzfaktor (100 für außen beleuchtete Schilder, 200 für innen beleuchtete Schilder)
6. Allgemeine Anforderungen
Positionierung der Beleuchtungskörper:
Sie müssen mindestens 2 Meter über dem Boden installiert werden.
Die Schilder müssen in einem Winkel von maximal 20° über der horizontalen Sichtlinie sichtbar sein.
Kritische Punkte, die beleuchtet werden müssen:
Notausgangstüren (Abstand: < 2 m).
Treppen, Ebenenwechsel, Flurkreuzungen.
Sicherheitszeichen (außen und innen beleuchtet).
Erste-Hilfe-Stellen und Feuerlöscheinrichtungen (vertikale Beleuchtung: 5 (lx).
7. Unbeleuchtete Sicherheitszeichen / NDR
Nicht zu verwechseln sind die Anforderungen der UNI 1838 mit der Wahrnehmungsdistanz der Standardsignale gemäß Gesetzesdekret 81/2008.
Für die Abmessungen empfiehlt es sich, die folgende Formel zu beachten A > L2 / 2000 Dabei stellt A die Fläche des Schildes in m2 dar und L ist die Entfernung in Metern, bei der das Schild noch erkennbar sein muss.
Die Formel ist bis zu einer Entfernung von etwa 50 Metern anwendbar.
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