WARTUNG IRAI

WARTUNG IRAI - UNI 11224

Die Wartung der Anlagen ist gemäß Ministerialerlass vom 10. März 1998 „Allgemeine Brandschutzkriterien für die Bewältigung von Notfällen am Arbeitsplatz“ verpflichtend.

Die technischen Normen UNI/CEI geben Hinweise zur Durchführung der Wartung. Brandmeldeanlagen


UNI 11224:2019 beschreibt die Verfahren für die Erstprüfung, Überwachung und regelmäßige Prüfung, Wartung und allgemeine Überprüfung von automatischen Brandmeldesystemen.

UNI 11224:2019 Erstinspektion und Wartung von Brandmeldeanlagen


Diese Norm beschreibt die Verfahren für die Erstinspektion, Überwachung und wiederkehrende Prüfung, Wartung und allgemeine Überprüfung von Brandmeldesystemen. Dies gilt auch, wenn die Brandmeldeanlage zur Auslösung einer automatischen Löschanlage oder zur Umsetzung von Brandschutzeinrichtungen genutzt wird. Der Zweck der Wartungstätigkeiten besteht in der Überprüfung der Funktionalität der Systeme und nicht in der Überprüfung ihrer Wirksamkeit, wofür auf UNI 9795 verwiesen wird.


Entspricht eine Brandmeldeanlage nicht den Regeln der Technik, liegen Abhilfemaßnahmen außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm. Diese Norm gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen.


Ersetzt: UNI 11224:2011 – Die Überarbeitung erfolgte unter Berücksichtigung der technologischen Aktualisierung und ihrer Anpassung an die Inhalte der neuen Ausgabe 2013 von UNI 9795 und UNI/TR 11607:2015 und UNI/TR 11694:2017, insbesondere: – die Tests und Kontrollen der akustischen und optischen Signalgeräte wurden geändert und vor allem implementiert; - Die Tests und Kontrollen der ASD-Systeme wurden geändert und vor allem implementiert. - Der Punkt „Allgemeine Überprüfung des Systems“ wurde überarbeitet und die Häufigkeit dieser Überprüfung geändert. - Der Prozentsatz der Anzahl der während der zwölf Monate im Alarmzustand zu überprüfenden Punkte wurde entsprechend dem Alter des Systems geändert.


Allgemeine gesetzliche Bestimmungen

- DM 10.03.1998 Allgemeine Kriterien für Brandschutz und Notfallmanagement an Orten von

Arbeiten - Art. 4 „Kontrolle und Wartung von Feuerlöschsystemen und -ausrüstungen“.

- DM 37/2008 Verordnung zur Umsetzung von Artikel 11-quaterdecies, Absatz 13, Buchstabe

Zu)

des Gesetzes Nr. 248 vom 2. Dezember 2005, mit der Neuordnung der Bestimmungen über die Tätigkeit von

Installation von Systemen innerhalb von Gebäuden. Art. 5 „Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit“.

– Gesetzesdekret 81/2008 zur Umsetzung von Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2007, Nr. 123, zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. - Anhang IV, Kapitel 4 „Maßnahmen gegen Feuer und Explosion“, Absatz 4.1.3.

– Präsidialdekret Nr. 151 vom 1. August 2011 – Regelung zur Vereinfachung der Verfahren im Bereich Brandschutz gemäß Artikel 49 Absatz 4-quater, Gesetzesdekret vom 31. Mai 2010, Nr. 78, umgewandelt mit Änderungen durch Gesetz vom 30. Juli 2010, Nr. 122

- Ministerialerlass vom 7. August 2012 Bestimmungen zu den Methoden zur Einreichung von Anträgen in Bezug auf Brandschutzverfahren und die beizufügende Dokumentation gemäß Artikel 2 Absatz 7 des Präsidialerlasses 151/2011

- Dekret vom 20. Dezember 2012 - Technische Vorschriften für den Brandschutz für aktive Brandschutzsysteme, die in Aktivitäten installiert sind, die Brandschutzkontrollen unterliegen


Wichtigste Bezugsnormen für die Wartung von Brandschutzsystemen

UNI /UNI EN / UNI CEN/TS / UNI CEN/TR

- UNI EN 54 Brandmelde- und Feueralarmsysteme (Serie)

- UNI EN 671-3:2009 Stationäre Feuerlöschanlagen – Schlauchsysteme – Teil 3: Wartung von halbstarren Schlauchhaspeln und flexiblen Schlauch-Wandhydranten

- UNI 9795:2013 Stationäre automatische Brandmelde- und Alarmsysteme – Entwurf, Installation und Betrieb

- UNI 10779:2014 Feuerlöschsysteme - Hydrantennetze - Planung, Installation und Betrieb - UNI 11292:2008 Räumlichkeiten zur Unterbringung von Pumpeinheiten für Feuerlöschsysteme - Konstruktion und funktionelle Eigenschaften

- UNI 11224:2019 Erstinspektion und Wartung von Brandmeldeanlagen.

- UNI 11280:2012 Erstinspektion und Wartung von gasförmigen Feuerlöschsystemen

- UNI/TS 11512:2013 Stationäre Feuerlöschanlagen – Komponenten für Gaslöschanlagen – Anforderungen und Prüfverfahren für die Kompatibilität zwischen Komponenten

- UNI EN 12094 Stationäre Feuerlöschanlagen – Komponenten für Gaslöschanlagen (Serie)

- UNI EN 12259 Ortsfeste Brandschutzanlagen – Bauteile für Sprinkler- und Sprühwasseranlagen (Serie)

- UNI EN 16925:2019 Stationäre Feuerlöschsysteme - Automatische Sprinkleranlagen für Wohngebäude - Planung, Installation und Wartung

UNI EN 12416-2:2007 Stationäre Feuerlöschanlagen - Pulverlöschanlagen - Teil 2: Entwurf, Bau und Wartung

- UNI EN 12845:2015 Stationäre Feuerlöschanlagen - Automatische Sprinkleranlagen - Planung, Installation und Wartung

- EC 1-2016 UNI EN 12845:2015 Korrekturen 1

- EN 13565-2:2009 Ortsfeste Feuerlöschanlagen - Schaumlöschanlagen - Teil 2: Planung, Bau und Wartung

- UNI CEN/TS 14816:2009 Ortsfeste Feuerlöschanlagen - Wassersprühsysteme - Planung, Installation und Wartung

- UNI CEN/TS14972:2011 Stationäre Feuerlöschanlagen - Wassernebelsysteme - Planung und Installation

- UNI EN 15004 Ortsfeste Feuerlöschanlagen – Gaslöschsysteme (Serie)

- UNI ISO 15779:2012 Stationäre Feuerlöschanlagen - Löschanlagen mit kondensiertem Aerosol - Anforderungen und Prüfverfahren für Komponenten sowie Konstruktion, Installation und Wartung der Anlagen - Allgemeine Anforderungen




ÜBERWACHUNGSMETHODIK

Die Überwachung erfolgt durch beauftragtes Personal, das in der Regel täglich, wöchentlich oder monatlich in den zu schützenden Bereichen präsent ist, je nach Art der durchzuführenden Kontrollen und Größe des Systems.

Die Prüfung muss gemäß den Anweisungen im Bedienungs- und Wartungshandbuch des Systems sowie den Anweisungen in den Sicherheitsverfahren des Unternehmens durchgeführt werden.

Es muss zumindest eine Sichtprüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sich das Gerät in einem normalen Betriebszustand befindet, keine sichtbaren Schäden aufweist und nicht durch Materialien jeglicher Art verdeckt/blockiert ist.

Im Rahmen der Kontrolle sind die an der Melderzentrale und an allen peripheren Melde- und/oder Wiederholungseinrichtungen vorhandenen Statussignale zu prüfen und sicherzustellen, dass ihnen die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wurde.


Außerdem muss auf Ebene 1 (UNI EN 54-2:2007 Punkt 12.6) überprüft werden, dass die Steuereinheit die Befehle akzeptiert und dass die LEDs und das Display keine Betriebsstörungen aufweisen (Durchführen des Lampentests, sofern implementiert; Ein- und/oder Ausschalten der LEDs, Aktivieren der Display-Hintergrundbeleuchtung usw.).

Überprüfen Sie mindestens einmal im Monat, ob die Ersatzteile in der erwarteten Menge vorhanden sind und bestellen Sie diese nach, wenn sie verwendet werden. Gehen Sie mit der gleichen Sorgfalt mit Verbrauchsmaterialien (Druckerpapier etc.) um.


Die Häufigkeit der Überwachung muss. entsprechend intensiviert werden, wenn Umweltbedingungen vorliegen

Einzelheiten wie:

- Installation in sehr staubigen Umgebungen;

- Installation in Umgebungen mit häufigen Temperaturschwankungen;

- Installation in Umgebungen mit hoher Luftfeuchtigkeit oder Vorhandensein von Dämpfen;

- besondere Anforderungen des Herstellers oder Planers.


Aufgrund der besonderen Komplexität von Ansaugrauchmeldern muss die Überwachung folgende Maßnahmen umfassen:

- die Funktion der LEDs und Ereigniswiederholungslampen zu überprüfen, beispielsweise über einen bestimmten Befehl;

- Prüfen und Aufzeichnen des aktuellen Durchflusswertes (sofern verfügbar) oder des Vorliegens eines Durchflussfehlers;

- Überprüfen Sie, ob andere Alarm- oder Anomaliesignale erkennbar sind.

- sofern vorhanden, Sichtprüfung der Siphons zur Kondensatableitung durch die Saugleitungen;

- Sichtprüfung des Zustandes der Saugrohre und deren Halterungen in Umgebungen, in denen sie mechanischer Beanspruchung ausgesetzt sind.

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