Immer für Sie da
Sie sind berechtigt, die Baustelle zu betreten
Bedenken Sie, dass jede falsche Aussage strafbar ist.
Hiermit informiere ich Sie, dass die Verwendung von PSA den Bestimmungen in Artikel 78 des Gesetzesdekrets vom 9. April 2008, Nr. 81, unterliegt, deren Inhalt im Folgenden aufgeführt wird:
1. das vom Arbeitgeber organisierte Schulungs- und Unterweisungsprogramm zum richtigen Einsatz und zur praktischen Anwendung der PSA absolvieren.
2. die bereitgestellte PSA entsprechend den erhaltenen Informationen und Schulungen sowie den gegebenenfalls organisierten und durchgeführten Schulungen zu verwenden.
3. Gehen Sie pfleglich mit der zur Verfügung gestellten PSA um und nehmen Sie keine eigenmächtigen Veränderungen daran vor.
4. Befolgen Sie am Ende der Verwendung die Unternehmensverfahren zur Rückgabe der PSA.
5. Wenn die persönliche Schutzausrüstung Mängel verschiedener Art aufweist oder körperliche Störungen oder Behinderungen verursacht, müssen diese dem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten unverzüglich gemeldet werden, damit rechtzeitig eingegriffen werden kann.
Vielen Dank vom Team Bernazzoli
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